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| | | Tanz der Vampire – Fanclub e.V. Sitz des Vereines: Erikastraße 14, 21244 Buchholz
Satzung |
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§1 | | Vereinsname, Sitz des Vereines, Geschäftsjahr
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| 1.1
| | Der Verein führt den Namen „Tanz der Vampire – Fanclub e.V.“ |
| 1.2 | | Sitz des Vereins ist Buchholz.
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| 1.3 | | Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
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§2 |
| | Zweck |
| 2.1 | | Der Verein hat folgenden Zweck: |
| | a) | Förderung der kulturellen Betätigung mit Tanz, Musik und Schauspiel, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dient, insbesondere bei Jugendlichen. |
| | b) | Zusammenführung verschiedener Generationen in einem gemeinsamen Interesse. |
| | c) | Förderung der multikulturellen Toleranz. |
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| 2.2 | | Zweckverwirklichung |
| | a) | Förderung der kulturellen Betätigung mit Tanz, Musik und Schauspiel, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dient, insbesondere bei Jugendlichen, soll erreicht werden durch: |
| | I. | Heranführung auch an andere Musicals durch Informationsübermittlung durch Email-Newsletter, regelmäßig erscheinende Fanmagazine und die Website www.tanzdervampire-fanclub.de. |
| | II. | Fanclubtreffen mit Teilnahme von Gästen der Tanz-, Musik- und Schauspielbranche. |
| | III. | Interviews mit Persönlichkeiten aus der Welt des Musicals, Veröffentlichung über Fanmagazine und Website. |
| | IV. | Gemeinsame Musicalbesuche und Theaterbesichtigungen. |
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| | b) | Die Zusammenführung verschiedener Generationen in einem gemeinsamen Interesse sollen bei Vereinsveranstaltungen durch unterschiedliche Veranstaltungspunkte gezielt sowohl die Interessen von Erwachsenen als auch Jugendlichen gleichermaßen berücksichtigt werden. |
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| | c) | Die Förderung multikultureller Toleranz soll erreicht werden durch: |
| | I. | Vereinsveranstaltungen mit Darstellern und Mitgliedern unterschiedlicher Nationen. |
| | II. | Informationen zu Musicals anderer Länder. |
| | III. | Förderung von Kontakten zu Mitgliedern aus allen Ländern. |
| | IV. | Anregung von Musicalbesuchen im Ausland. |
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§3 | | | Gemeinnützigkeit |
| 3.1 | | Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. |
| 3.2 | | Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
| 3.3 | | Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. |
| 3.4 | | Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
| 3.5 | | Zuwendungen an den Verein aus zweckgebundenen Mitteln dürfen nur für vorgeschriebenen Zwecke Verwendung finden. |
| 3.6 | | Spenden von Mitgliedern oder anderen Förderern dürfen nur für Vereinszwecke verwendet werden. |
| 3.7 | | Der Verein verfolgt keine politischen, religiösen oder wirtschaftlichen Ziele. |
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§4 | | | Mitgliedschaft |
| 4.1 | | Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. |
| 4.2 | | Der jährliche Mitgliedsbeitrag während der Spielzeiten des Musicals „Tanz der Vampire“, sowie außerordentliche Beiträge werden jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt. |
| 4.3 | | Während der spielzeitfreien Zeiten gelten gesonderte Mitgliedsbeiträge. Auch diese werden jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt. |
| 4.4 | | Der Verein besteht aus: |
| | a) | Mitgliedern |
| | b) | Ehrenmitgliedern |
| 4.5 | | Ehrenmitglieder werden wegen besonderer Verdienste um den Verein auf Vorschlag des Vorsitzenden von der Mitgliederversammlung ernannt. Ehrenmitglieder haben die Rechte eines Mitgliedes, zahlen aber keinen Beitrag. |
| 4.6 | | Bei Mitgliedern (natürlichen Personen), die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist eine Aufnahme nur mit schriftlicher Einwilligung des gesetzlichen Vertreters möglich. |
| 4.7 | | Die Mitglieder gliedern sich in: |
| | a) | Mitglieder, die als Hauptmitglieder eingetragen sind. |
| | b) | Mitglieder, die als Familienmitglieder eingetragen sind. |
| | | Als Familienmitglieder gelten Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und Geschwister. Familienmitglieder zahlen nur 50% während der Spielzeit des Musicals „Tanz der Vampire“. Familienmitglieder haben die gleichen Rechte wie Hauptmitglieder, erhalten aber kein Fan-Magazin. Die Übermittlung von Informationen und Neuigkeiten per Email sind davon nicht betroffen. |
| 4.8 | | Aufnahmeanträge sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. |
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§5 | | | Erlöschen der Mitgliedschaft durch Austritt, Ausschluss oder Tod |
| 5.1 | | Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. |
| 5.2 | | Der Austritt aus dem Verein ist von Januar bis 31. Oktober des Geschäftsjahres jederzeit möglich. Der Austritt ist durch Nutzung des Austrittsformulars, welches sich auf der Homepages des Vereins (http://www.tanzdervampire-fanclub.de) befindet zu erklären. Das ausgefüllte und unterschriebene Austrittsformular kann per Post oder als Anhang einer Email gegenüber einem Vorstandsmitglied erklärt werden. Erfolgt die Kündigung erst nach dem 31. Oktober so gilt diese nicht für das darauf folgende, sondern erst für das übernächste Geschäftsjahr. |
| 5.3 | | Beim Austritt eines Hauptmitgliedes erlöschen automatisch auch eventuell anhängige Familienmitgliedschaften. Diese können aber durch formlosen Antrag per Mail, Brief oder Fax an den Vorstand und durch Nachzahlung des Mitgliedbeitrags bis auf Hauptmitgliedniveau in Hauptmitgliedschaften umgewandelt werden. |
| 5.4
| | Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzusenden. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftliche Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschliessungsbeschluss. |
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§6 | | | Organe des Vereins |
| 6.1 | | Organe des Vereins sind: | |
| | a) | die Mitgliederversammlung | |
| | b) | der Vorstand | |
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§7 | | | Stimmrecht der Mitglieder und Beschlussfassung der Organe des Vereins | |
| 7.1 | | Jedes Mitglied eines Organs des Vereins hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist.
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| 7.2 | | Die Organe des Vereins entscheiden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienen Mitglieder. Für die Feststellung der Stimmenmehrheit ist allein das Verhältnis der abgegebenen Ja- zu den Nein-Stimmen maßgeblich. Ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. | |
| 7.3 | | Für satzungsändernde Beschlüsse ist eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen der erschienenen Mitglieder erforderlich, wobei Stimmenthaltung als Ablehnung gezählt wird.
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| 7.4 | | Geheim abzustimmen ist über: | |
| | a) | die Wahl der Vorstandsmitglieder | |
| | b) | den Ausschluss von Mitgliedern | |
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| | | Andere Abstimmungen sind auf Antrag geheim durchzuführen. | |
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§8 | | | Mitgliederversammlung | |
| 8.1 | | Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1.Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 4 Wochen schriftlich einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. | |
| 8.2 | | Die Mitgliederversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben: | |
| | - | Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr. | |
| | - | Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und, in jedem 2. Geschäftsjahr, dessen Entlassung. | |
| | - | Gegebenenfalls Wahl des neuen Vorstands. | |
| | - | Festsetzung des Mitgliedsbeitrags. | |
| | - | Beschlüsse über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand. | |
| 8.3 | | Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens 14 Tage vor dem Termin der Versammlung schriftlich mit Begründung an den Vorstand zu richten. Die Anträge sind den Mitgliedern schriftlich bekannt zu geben. Satzungsändernde Anträge sind allen Mitgliedern vor dem Termin der Versammlung schriftlich zuzuleiten. | |
| 8.4 | | Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 5% der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern. | |
| 8.5 | | Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. | |
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§9 | | | Vorstand | |
| 9.1 | | Der Vorstand des Vereines besteht aus: | |
| | - | dem 1. Vorsitzenden | |
| | - | dem 2. Vorsitzenden | |
| | - | dem Kassenwart | |
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| 9.2 | | Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind: | |
| | - | der 1. Vorsitzende | |
| | - | der 2. Vorsitzende | |
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| 9.3 | | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich bei allen rechtsgeschäftlichen Erklärungen durch ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes vertreten. | |
| 9.4 | | Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Wahlperiode aus, so können die verbleibenden Mitglieder des Vorstandes die Aufgaben des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes einer Person ihres Vertrauens bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl übertragen. | |
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§10 | | | Fanclubleitung | |
| 10.1 | | Die Fanclubleitung besteht aus | |
| | a) | dem Vorstand | |
| | b) | Mitglieder des Vereins | |
| 10.2 | | Die Mitglieder werden vom Vorstand gewählt. | |
| 10.3 | | Die Anzahl der Mitglieder in der Fanclubleitung kann variieren. Es muss mindestens ein Mitglied in der Fanclubleitung sein. | |
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§11 | | | Mitgliedsbeiträge | |
| | | Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils bei Eintritt in den Verein und im Anschluss zum Ende des Jahres für das neue Geschäftsjahr fällig, sofern keine Kündigung bis zum 31. Oktober des laufenden Geschäftsjahres erfolgte. | |
| 11.1 | | Mitglieder, die in einem Geschäftsjahr durchschnittlich 20 Std. oder mehr monatlich mit Vereinsarbeit zubringen, sind im Folgejahr von den Beiträgen zu befreien. Unter Vereinsarbeit ist zu verstehen: | |
| | - | Websitegestaltung und Betreuung | |
| | - | Forenbegleitung | |
| | - | Eventorganisation | |
| | - | Schriftverkehr mit Theatern, Stage-Entertainment, Mitgliedern, potentiellen oder tatsächlichen Sponsoren | |
| | - | Anmeldungsbearbeitung | |
| | - | Buchhaltung | |
| | - | Gestaltung des Fanmagazins | |
| | - | Gestaltung und Herausgabe des Email-Newsletter | |
| | - | Shopbetreuung | |
| | - | Terminwahrnehmungen | |
| 11.2 | | Die Mitgliedsbeiträge sind gestaffelt: | |
| | a) | Spielzeitfreie Zeit des Musicals „Tanz der Vampire“ – gleicher Betrag für alle Mitglieder. | |
| | b) | In Spielzeiten des Musicals „Tanz der Vampire“ – unterschiedliche Beiträge für Hauptmitglieder und Familienmitglieder. | |
| | - | Hauptmitglieder zahlen den vollen Beitrag. | |
| | - | Familienmitglieder zahlen 50% des Beitrags. | |
| | c) | Bei Anmeldungen in der Zeit von 01. Januar bis 30. Juni eines Geschäftsjahres ist der volle Beitrag zu entrichten. Fan-Magazine, die innerhalb der ersten Hälfte des Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits erschienen sind, werden bei der Anmeldung zur Hauptmitgliedschaft nachgeliefert. Familienmitglieder erhalten grundsätzlich kein eigenes Fan-Magazin. | |
| | d) | Bei Anmeldungen in der Zeit von Juli bis Dezember in Spielzeiten eines Geschäftsjahres ist der halbe Beitrag zu entrichten. Dies gilt sowohl für Haupt- als auch für Familienmitglieder. Fan-Magazine, die innerhalb der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits erschienen sind, werden bei der Anmeldung zur Hauptmitgliedschaft nachgeliefert. Familienmitglieder erhalten grundsätzlich kein eigenes Fan-Magazin. | |
| 11.3 | | Fällt der Beginn einer Spielzeit des Musicals „Tanz der Vampire“ auf einen Zeitpunkt innerhalb des Geschäftsjahres, zu dem das Mitglied bereits den Beitrag der spielzeitfreien Zeit bezahlt hat, so wird dieser spielzeitfreie Betrag angerechnet und das Mitglied hat nur noch die Differenz zum Mitgliedsbeitrag der Spielzeiten zu zahlen | |
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§12 | | | Rechnungsprüfer | |
| | | Der Kassenwart ist zur Rechnungslegung gegenüber den Mitgliedern auf der jährlichen Mitgliederversammung verpflichtet. | |
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§13 | | | Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens | |
| | | Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Organisation „Pan y Arte e.V.“, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. | |
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